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Die vorgeleistete Begünstigung (§§ 257, 258 StGB)
Infolge der tatbestandlichen Verselbständigung von sachlicher und persönlicher Begünstigung gegenüber der Teilnahme, hat die historisch ältere chronologische Differenzierung zwischen Teilnahme und Begünstigung an Bedeutung verloren. Somit hat eine Überprüfung der Abgrenzungskriterien zu erfolgen. Die vorliegende Untersuchung liefert einen Beitrag zu dieser Diskussion. Dabei zeigt sich die Rechtsfigur der vorgeleisteten Begünstigung als ein für die Abgrenzung besonders charakteristisches Phänomen. Ein weiterer ...

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